Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Vor dem Beginn Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.
Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, in welchem Umfang Ihre Versicherung Heilpraktikerkosten übernimmt.
Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Krankenkassen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht oder nur teilweise. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse vorab.
Wenn Ihre private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung Heilpraktikerleistungen einschließt, erstelle ich die Rechnung gerne im Rahmen der GeBüH.